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Verkauf dem Mieter mitteilen

Verkauf dem Mieter mitteilen rechtliche Informationspflicht des Vermieters

Wenn eine Immobilie wie eine Wohnung oder ein Haus verkauft wird, tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Eigentümers als Vertragspartner in alle bestehenden Mietverträge ein. Da der Gesetzgeber den Mieter sehr umfangreich in seinen Rechten schützt, hat der Verkäufer nach Entscheidung des Amtsgerichtes Berlin (Az. 8 C 28/15) auch die rechtliche Pflicht, den Verkauf dem Mieter mitteilen zu müssen.

 

Mieter behält alle Rechte

Der Mieter behält natürlich auch bei einem Verkauf und damit Eigentümer-Wechsel alle Rechte aus seinem alten Mietvertrag. Insbesondere kann er nicht zu einem Abschluss eines neuen Mietvertrages gezwungen werden. Weiterhin ist auch nicht eine Mieterhöhung möglich, nur weil das Mietobjekt verkauft wird. Den Verkauf dem Mieter mitteilen ist auch unerlässlich, weil der Mieter wissen muss, dass er einen neuen Vertragspartner hat. Neben allen Rechten behält der Mieter natürlich auch alle Pflichten aus dem Mietverhältnis. Dazu gehört mit als wichtigste Pflicht naturgemäß die pünktliche Zahlung der Miete.

 

Vorteil auch für Käufer

Auch der Käufer hat ein großes Eigeninteresse, dass der Mieter zeitnah vom Verkäufer bereits informiert wird, dass er einen neuen Vertragspartner bei seinem Mietvertrag hat. Wenn der vorherige Eigentümer den Verkauf dem Mieter mitteilen muss, hat der Mieter folglich auch zu einem frühen Stadium vom neuen Eigentümer Kenntnis und hat die Pflicht, ab dem Zeitpunkt des Verkaufes die Miete schuld befreiend an den neuen Eigentümer zu zahlen. Den Verkauf dem Mieter mitzuteilen nützt allen Parteien: Den Verkauf dem Mieter mitzuteilen setzt den Mieter in Kenntnis, gegenüber wem er seine Rechte durchsetzen kann und seine Pflicht leisten muss. Den Verkauf dem Mieter mitzuteilen sichert aber auch dem neuen Eigentümer seine Mieteinnahmen. Erst durch den Verkauf  kommt es zum Haftungsübergang auf den neuen Eigentümer oder den Mieter bei etwaigen Schäden aus dem Mietverhältnis.

 

Fazit: Verletzung der Informationspflicht kann teuer werden

Wer als Eigentümer eines Hauses oder einer Immobilie es unterlässt, den Verkauf dem Mieter mitzuteilen, läuft Gefahr, einen mitunter hohen finanziellen Schaden zu erleiden. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, haften Sie unter Umständen weiterhin für alle etwaigen Schäden. Sie sind haftungsrechtlich erst auf der sicheren Seite, wenn Sie den Verkauf dem Mieter mitteilen und dieser dann in der Folge nicht das ihm zustehenden Sonderkündigungsrecht ausübt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Mieter folglich zeitnah informieren, wenn Sie die Wohnung oder das Haus verkaufen. Weitere interessante Information rund um das Thema Immobilien finden Sie hier https://www.reinhart-reinhart.de

Kategorie: Allgemein