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Abzahlen oder lieber doch ansparen ?

Wie Anleger Immobilien finanzieren können

Abzahlen oder lieber doch ansparen?Was gibt es Schöneres, als in den eigenen vier Wänden zu hausen? Schalten und walten zu können, wie man will. Doch bevor es ans Einrichten und Dekorieren geht, stehen ganz andere Dinge auf dem Zettel, die es zu klären gilt. Die Finanzierung ist dabei zweifelsfrei eine der wichtigsten Aspekte.

Es gibt verschiedene Wege, eine Immobilie zu finanzieren. Meist nehmen die Käufer einen Kredit auf und zahlen dann Monat für Monat Tilgungsraten und Zinsen zurück. Doch für erfahrene Anleger gibt es einen anderen Weg: das endfällige Darlehen. Dabei sparen die Käufer die benötigte Summe nach und nach an und tilgen den Kredit fürs Eigenheim erst am Ende.

Wie das funktioniert? Der Immobilienkäufer nimmt dabei ein endfälliges Darlehen auf. Somit sind monatlich nur noch die Zinsen zu zahlen, während die vollständige Kreditrückzahlung erst am Laufzeitende ansteht. Der Vorteil für den Kunden liegt darin, dass er liquide ist. Diese Solvenz kann er dann in einen geeigneten Fondssparplan investieren. Nach zehn Jahren werden die Fondsanteile dann verkauft und das angesparte Vermögen wird dazu verwendet, den Kredit zu tilgen.

Ein Beispiel: Zur Finanzierung eines Hauses benötigt der Käufer 300.000 Euro. Ein Annuitätendarlehen kann er mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei 60 Prozent Beleihung für etwa 0,9 Prozent Zinsen erhalten. Bei einer jährlichen anfänglichen Tilgungshöhe von fünf Prozent ergibt sich eine Belastung von 1.475 Euro pro Monat. Damit verleibt nach zehn Jahren eine Restschuld von 143.000 Euro.
Bei einem endfälligen Darlehen liegen die Zinsen etwa bei 0,1 Prozent über dem Niveau von Annuitätendarlehen. Bei einem Zinssatz von 1,0 Prozent werden bei diesem Beispiel also 3.000 Euro im Jahr oder 250 Euro im Monat fällig, die an die Bank gezahlt werden müssen. Übrig bleibt ein freier Betrag von 1.225 Euro im Monat.
Wenn Anleger diesen Betrag in Mischfonds investieren, kann sich das laut einiger Experten lohnen. Denn bei einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent pro Jahr kommt man nach zehn Jahren auf ein erspartes Vermögen von rund 187.200 Euro. Rechnet man die Abgeltungssteuer ab, bleiben etwa 176.210 Euro, die zur Tilgung des Darlehens verwendet werden können. Damit bleibt nach zehn Jahren eine Restschuld von von etwa 124.000 Euro übrig – im Vergleich zum klassischen Annuitätendarlehen ein Vorteil von gut 19.000 Euro.

Experten sehen in diesem Modell durchaus Vorteile, weisen aber daran hin, dass es nur für erfahrene Kapitalanleger geeignet ist. Denn nur wer schon länger mit Fonds erfahren hat, weiß, dass es mal rauf und mal runter gehen kann. Leute, die weniger Erfahrung haben, geraten möglicherweise in Panik, wenn es in einem Jahr mal nicht so gut läuft. Außerdem bringt die Fondslösung nicht nur die Gefahr von Verlusten – etwa bei einem stärkeren Einbruch des Aktienmarktes – auch die Entwicklung der Fonds sind nicht garantiert. Somit kann niemand vorhersagen, ob die Fünf-Prozent-Rendite auch in der Zukunft hält. Für den privaten Selbstnutzer ist also das endfällige Darlehen nicht zu empfehlen. Jedoch kann diese Finanzierungsmethode Anlegern, die über genügend Kapital- und Risikobereitschaft verfügen, steuerliche Vorteile und Einsparungen bereiten.

 

 

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Verkauf dem Mieter mitteilen

Verkauf dem Mieter mitteilen rechtliche Informationspflicht des Vermieters

Wenn eine Immobilie wie eine Wohnung oder ein Haus verkauft wird, tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Eigentümers als Vertragspartner in alle bestehenden Mietverträge ein. Da der Gesetzgeber den Mieter sehr umfangreich in seinen Rechten schützt, hat der Verkäufer nach Entscheidung des Amtsgerichtes Berlin (Az. 8 C 28/15) auch die rechtliche Pflicht, den Verkauf dem Mieter mitteilen zu müssen.

 

Mieter behält alle Rechte

Der Mieter behält natürlich auch bei einem Verkauf und damit Eigentümer-Wechsel alle Rechte aus seinem alten Mietvertrag. Insbesondere kann er nicht zu einem Abschluss eines neuen Mietvertrages gezwungen werden. Weiterhin ist auch nicht eine Mieterhöhung möglich, nur weil das Mietobjekt verkauft wird. Den Verkauf dem Mieter mitteilen ist auch unerlässlich, weil der Mieter wissen muss, dass er einen neuen Vertragspartner hat. Neben allen Rechten behält der Mieter natürlich auch alle Pflichten aus dem Mietverhältnis. Dazu gehört mit als wichtigste Pflicht naturgemäß die pünktliche Zahlung der Miete.

 

Vorteil auch für Käufer

Auch der Käufer hat ein großes Eigeninteresse, dass der Mieter zeitnah vom Verkäufer bereits informiert wird, dass er einen neuen Vertragspartner bei seinem Mietvertrag hat. Wenn der vorherige Eigentümer den Verkauf dem Mieter mitteilen muss, hat der Mieter folglich auch zu einem frühen Stadium vom neuen Eigentümer Kenntnis und hat die Pflicht, ab dem Zeitpunkt des Verkaufes die Miete schuld befreiend an den neuen Eigentümer zu zahlen. Den Verkauf dem Mieter mitzuteilen nützt allen Parteien: Den Verkauf dem Mieter mitzuteilen setzt den Mieter in Kenntnis, gegenüber wem er seine Rechte durchsetzen kann und seine Pflicht leisten muss. Den Verkauf dem Mieter mitzuteilen sichert aber auch dem neuen Eigentümer seine Mieteinnahmen. Erst durch den Verkauf  kommt es zum Haftungsübergang auf den neuen Eigentümer oder den Mieter bei etwaigen Schäden aus dem Mietverhältnis.

 

Fazit: Verletzung der Informationspflicht kann teuer werden

Wer als Eigentümer eines Hauses oder einer Immobilie es unterlässt, den Verkauf dem Mieter mitzuteilen, läuft Gefahr, einen mitunter hohen finanziellen Schaden zu erleiden. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, haften Sie unter Umständen weiterhin für alle etwaigen Schäden. Sie sind haftungsrechtlich erst auf der sicheren Seite, wenn Sie den Verkauf dem Mieter mitteilen und dieser dann in der Folge nicht das ihm zustehenden Sonderkündigungsrecht ausübt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie den Mieter folglich zeitnah informieren, wenn Sie die Wohnung oder das Haus verkaufen. Weitere interessante Information rund um das Thema Immobilien finden Sie hier https://www.reinhart-reinhart.de

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Einbruchschutz – Einfacher & effektiver Schutz

Einbruchschutz – was hilft gegen ungebetene Gäste !

Einbruchschutz – die Zahl der Einbrüche steigt tagtäglich  an und die Aufklärungsquote der Polizei hingegen ist sehr gering. Waren die Einbrüche in der Vergangenheit noch stark von den Jahreszeiten getrieben, so muß man heute feststellen, dass dies keineswegs mehr saisonal abhängig ist, sondern konstant ansteigt.  Auch kommen die Einbrecher nicht nur im Dunklen, sondern treiben Ihr Unwesen auch Tagsüber. Schaut man sich nun die Statistiken der vergangenen 5 Jahre an, so bleibt das traurige Ergebnis mit einer Steigerungsrate von 51% festzuhalten. Der Schaden alleine im Jahr 2015 betrug somit über 530 Mio. Euro ! Seit Ende 2007 – Anfang 2008 sind die bundesweiten Zahlen auf dem Rekordhoch und steigen stetig. anzahl-der-wohnungseinbrueche

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Relaunch unserer Internetseite!

Wir freuen uns über die Neugestaltung unserer Internetseite.

Ab jetzt befinden wir uns in einem neuen Zeitalter!

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